| Aktuell, Entwicklungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht "Rückführungsverbesserungsgesetz" tritt am 27. Februar 2024 in Kraft
Der deutsche Bundestag beschließt im Gesetz zur Verbesserung der Rückführung, dass Abschiebungshaft unabhängig von Asylanträgen fortgesetzt werden kann und Verstöße gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote als eigenständige Haftgründe gelten. Die Höchstdauer des Ausreisegewahrsams soll laut von zehn auf 28 Tage verlängert werden, um das Untertauchen der Abzuschiebenden effektiver zu verhindern. Staatsanwaltschaften sollen weniger häufig in Abschiebefälle eingreifen müssen und Abschiebungen müssen nicht mehr angekündigt werden, außer wenn Familien mit Kindern betroffen sind.
Das Gesetz soll laut Bundesregierung die Identitätsklärung und das Auffinden von abzuschiebenden Personen erleichtern und den Behörden den Zugang zu Räumlichkeiten außerhalb der Unterkunft der Abzuschiebenden ermöglichen. Widersprüche und Klagen gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote haben keine aufschiebende Wirkung mehr und Wohnsitzauflagen sind sofort vollziehbar.
Das Gesetz enthält auch Maßnahmen zur erleichterten Abschiebung von Straftäterinnen und Gefährderinnen sowie zur Bekämpfung der Schleusungskriminalität. Asylbewerberinnen erhalten niedrigere Leistungen für drei Jahre und Ausländerinnen in Aufnahmeeinrichtungen wird früher eine Beschäftigungserlaubnis erteilt.
Die vollständigen Gesetzesänderungen finden Sie im Bundesgesetzblatt hier