| LSBTIQ, Wissenswertes Rumänien legt Berufung gegen Menschenrechtsurteil ein
In einem Artikel vom 29.08.2023 berichtet euractiv.de, dass die rumänische Regierung Berufung gegen ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 23.05.2023 zum Schutz von gleichgeschlechtlichen Familien eingereicht habe.
Rumänien hatte im Gerichtsverfahren mehrere Argumente vorgebracht, die in dem Urteil vom 23.05.2023 zurückgewiesen worden seien. Unter anderem würde sich die Anerkennung gleichgeschlechtlicher Familien negativ auf die heterosexuelle Mehrheit auswirken und private vertragliche Vereinbarungen die gleiche Wirkung haben wie die rechtliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Familien.