| Aktuell, Kirchenasyl Runderlass des MKJFGFI zu Kirchenasyl in Dublin-Fällen
Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlichte am 9. November 2023 einen Erlass, wonach mit Blick auf die zwischen Kirchen und BAMF getroffene Vereinbarung aufenthaltsbeendende Maßnahmen durch die Ausländerbehörden bei Bekanntwerden eines Kirchenasyls in jedem Fall zu unterbleiben haben, bis feststeht, dass das BAMF trotz erneuter Prüfung von seinem Selbsteintrittsrecht keinen Gebrauch macht. Die entsprechende schriftliche Mitteilung des BAMF sei stets abzuwarten. Eine Verpflichtung der Ausländerbehörde, die Überstellung aus dem Kirchenasyl heraus vorzunehmen, bestehe nur dann, wenn das BAMF die Ausländerbehörde hierzu ausdrücklich auffordert. Eine solche Aufforderung des BAMF werde ausdrücklich nicht in der Übersendung eines allgemeinen Modalitätenschreibens oder einer Mitteilung des negativen Abschlusses des sog. Härtefalldossierverfahrens gesehen.
Unabhängig vom jeweiligen Vorgehen des BAMF soll die zuständige Ausländerbehörde wie bisher in allen Fällen des Kirchenasyls das unmittelbare Gespräch mit der Kirchengemeinde vor Ort suchen, um das Verfahren kommunikativ zu begleiten und den Vertretern der Kirchengemeinde eine sachgerechte Bewertung zu ermöglichen. Ziel des Gesprächs soll immer sein, eine einvernehmliche Beendigung des Kirchenasyls zu erreichen.
Dieser Erlass findet sich hier als PDF-Dokument.