| LSBTIQ, Rechtliches Sächsisches OVG: Berufung für homosexuellen Mannes aus Georgien zugelassen
Mit Beschluss (2 A 135/21.A) vom 26.02.2024 hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht die Berufung des Klägers, eines homosexuellen Mannes aus Georgien, gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 5. November 2019 (7 K 940/18.A) zugelassen. Aufgrund der Erkenntnisgrundlage hinsichtlich Georgiens sei es wahrscheinlich, dass der Kläger dort erniedrigender Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK wegen seiner sexuellen Orientierung/Geschlechtsidentität durch nichtstaatliche Akteurinnen ausgesetzt wäre und ihm kein Schutz seitens des georgischen Staates zur Verfügung stehe.
Den vollständigen Beschluss finden Sie hier.