| Asylbewerberleistungen und Sozialleistungen Änderungen im AsylbLG seit 1. September 2019
Anbei finden Sie eine Zusammenstellung der GGUA zu den Änderungen im AsylbLG seit 1. September 2019:
Liebe Kolleg*innen,
zum 1. September ist das „Dritte Gesetz zur Änderung desAsylbewerberleistungsgesetzes“ in Kraft getreten, das zum Teil weitreichende Konsequenzen für die Leistungsberechtigten hat.Kurze Zeit zuvor, am 21. August 2019, ist bereits das Hau-ab-Gesetz II (zu Unrecht offiziell „Geordnete Rückkehr Gesetz“ genannt) in Kraft getreten, das ebenfalls essenzielle Änderungen im AsylbLG (vor allem Leistungskürzungen und Streichungen) zur Folge hatte.Hierzu gab es vom Paritätischen bereits eine Zusammenfassung mit den wichtigsten Auswirkungen.
Angesichts der aktuellen Gesetzgebungshysterie den Überblick zu behalten, stellt eine kaum mehr zu meisternde Herausforderung dar. Der Paritätische bereitet dahergerade eine umfassende Arbeitshilfe zu den jetzt geltenden Regelungen des AsylbLG vor. Im Folgenden zunächst eine Grobübersicht zu den Auswirkungen der Gesetzesänderungen,die am 1. September in Kraft getreten sind.