| Asylbewerberleistungen und Sozialleistungen Arbeitshilfe: Beratungshilfe

Rechtsanwalt Helge Hildebrandt hat in der 28. Auflage des Leifadens AlgII/Sozialhilfe von A-Z eine Beratungshilfe veröffentlicht, die nun unter tacheles-sozialhilfe.de abrufbar ist.


Aus der Einleitung: "Haben Sie einen Konflikt mit einem Sozialleistungsträger und verfügen Sie nur über ein geringes Einkommen, können Sie Beratungshilfe bekommen, um sich vom einem Anwalt rechtlich beraten und, soweit erforderlich, auch vertreten zu lassen. Wird Ihnen Beratungshilfe gewährt, ist der anwaltliche Rat und die anwaltliche Vertretung für Sie kostenlos. Der Anwalt kann lediglich eine Beratungshilfegebühr von 15 € von Ihnen verlangen, die er Ihnen aber auch erlassen kann (Nr. 2500 VV RVG) - was viele Anwälte auch machen. Beratungshilfe kann auf allen Rechtsgebieten, also auch im Sozialrecht erteilt werden. Lediglich in Angelegenheiten des Strafrechts und des Ordnungswidrigkeitsrechts wird Beratungshilfe nur für eine Beratung und nicht auch für eine Vertretung gewährt (§ 2 Abs. 2 BerHG). Anwälte sind standesrechtlich zur Übernahme von Beratungshilfemandaten verpflichtet (§ 49a BRAO)."

Zurück zu "Sozialleistungen"

Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! Argumentationshilfen gegen Vorurteile

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: November 2023) bereit. Diese finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand September 2024, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

Mehr dazu

Forum Landesunterbringung

Neues Webforum "Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)" jetzt online!
Das Webforum möchte einen Einblick in die Situation von Flüchtlingen in Landesaufnahmeeinrichtungen ermöglichen.

Das Webforum finden Sie hier.

 

Gefördert u.a. durch: