| Asylbewerberleistungen und Sozialleistungen Arbeitshilfe: Beratungshilfe
Rechtsanwalt Helge Hildebrandt hat in der 28. Auflage des Leifadens AlgII/Sozialhilfe von A-Z eine Beratungshilfe veröffentlicht, die nun unter tacheles-sozialhilfe.de abrufbar ist.
Aus der Einleitung: "Haben Sie einen Konflikt mit einem Sozialleistungsträger und verfügen Sie nur über ein geringes Einkommen, können Sie Beratungshilfe bekommen, um sich vom einem Anwalt rechtlich beraten und, soweit erforderlich, auch vertreten zu lassen. Wird Ihnen Beratungshilfe gewährt, ist der anwaltliche Rat und die anwaltliche Vertretung für Sie kostenlos. Der Anwalt kann lediglich eine Beratungshilfegebühr von 15 € von Ihnen verlangen, die er Ihnen aber auch erlassen kann (Nr. 2500 VV RVG) - was viele Anwälte auch machen. Beratungshilfe kann auf allen Rechtsgebieten, also auch im Sozialrecht erteilt werden. Lediglich in Angelegenheiten des Strafrechts und des Ordnungswidrigkeitsrechts wird Beratungshilfe nur für eine Beratung und nicht auch für eine Vertretung gewährt (§ 2 Abs. 2 BerHG). Anwälte sind standesrechtlich zur Übernahme von Beratungshilfemandaten verpflichtet (§ 49a BRAO)."