| Asylbewerberleistungen und Sozialleistungen Arbeitshilfe: Übernahme der Kosten für PC-Ausstattung für Schüler*innen im SGB II, SGB XII, AsylbLG und SGB VIII
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat am 1. Februar 2021 eine Weisung veröffentlicht, nach der die Jobcenter für alle Schüler*innen im SGB II-Leistungsbezug zur Übernahme der Kosten für digitale Endgeräte im Rahmen eines Zuschusses verpflichtet werden, wenn sie nicht anderweitig (z. B. als Leihgeräte) bereitgestellt werden.
Für das SGB XII, das AsylbLG und das SGB VIII gibt es keine entsprechend eindeutige Weisungslage und auch die gesetzlichen Grundlagen sind andere. Dennoch: Schüler*innen im SGB XII und AsylbLG können und dürfen bei gleicher Bedarfslage nicht schlechter gestellt sein, als im SGB II.
Daher soll eine Arbeitshilfe des Projekt Q der GGUA die Rechts- und Weisungslage darstellen und Argumente liefern für folgende Leistungsberechtigten:
- SGB II
- Hilfe zum Lebensunterhalt / Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII
- Überbrückungsleistungen / Härtefallleistungen nach § 23 Abs. 3 S 3ff SGB XII
- Analogleistungen nach § 2 AsylbLG
- Grundleistungen nach § 3 AsylbLG
- Gekürzte Leistungen nach § 1a AsylbLG
- Jugendhilfe / SGB VIII.
Die Arbeitshilfe finden Sie hier.