| Asylbewerberleistungen und Sozialleistungen Arbeitshilfe zu AsylbLG-Kürzungen
Das BMAS hat die neuen Leistungssätze nach dem AsylbLG auf seiner Homepage veröffentlicht. Die Beträge für den notwendigen Bedarf und den notwendigen persönlichen Bedarf ab dem 1. Januar 2022 finden Sie hier.
Da insbesondere alleinstehende und alleinerziehende Geflüchtete, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, von erheblichen Leistungskürzungen betroffen sind, hat die Diakonie Hessen eine Arbeitshilfe veröffentlicht, um Beratungsstellen und Unterstützer*innen zu unterstützen, welche zusätzliche Hintergrundinfos und Kontakte zu Anwälten und Anwältinnen beinhaltet.
Die Arbeitshilfe finden Sie hier.