| Aktuell, Sprachförderung Berufssprachkurse für Afghaninnen und Afghanen
Da das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, zunächst bis zum 31. August 2022, eine ,,gute Bleibeperspektive‘‘ für Asylbewerber*innen aus Afghanistan festgestellt hat, wurden Berufssprachkurse für Afghan*innen geöffnet. Das BAMF veröffentlichte daraufhin am 15.11.2021 ein Rundschreiben bezüglich der Teilnahmemöglichkeiten für Asylbewerber*innen aus Afghanistan.
Asylbewerber*innen aus Afghanistan können nach § 45a Abs. 2 S. 3 Nr. 1 AufenthG an einem Berufssprachkurs teilnehmen. Für Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 22 S. 2 AufenthG erhalten, ist die Teilnahme an Berufssprachkursen regelmäßig geöffnet.
Hier finden Sie das Rundschreiben des BAMF vom 15.11.2021: