| Asylbewerberleistungen und Sozialleistungen BSG-Urteil: Anspruch auf AsylbLG-Nachzahlung gem. § 44 SGB X auch bei Wegfall der Bedürftigkeit
Im Verfahren des Bundessozialgerichts vom 24. Juni 2021 (B 7 AY 2/20 R) wurde im Falle eines pakistanischen Staatsangehörigen, dem zwischen 2009 und 2011 höhere Leistungen zugestanden haben, entschieden, dass auch bei zwischenzeitlichem Wegfall der Hilfsbedürftigkeit ein Anspruch auf Nachzahlung bei zu Unrecht erfolgten Kürzungen nach § 1a AsylbLG oder zu niedrig erbrachten Grundleistungen besteht. Auch hat eine zwischenzeitliche Ausreise der betreffenden Person ins Ausland keine negativen Auswirkungen auf die Nachzahlungen.
Das vollständige Urteil finden Sie hier.