| Sozialleistungen, Asylbewerberleistungen und Sozialleistungen Bundeszentralamt für Steuern bestätigt: Mit einem Aufenthaltsrecht nach Art. 10 VO 492/2011 besteht Kindergeldanspruch
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat bestätigt, dass auch mit einem Aufenthaltsrecht allein nach Art. 10 VO 492/2011 ein Kindergeldanspruch besteht. Dies geht aus einem Schreiben der Familienkasse NRW-Ost an das Finanzgericht Münster hervor. Eine allgemeine Information dazu sei momentan "in Vorbereitung". Das Bundeszentralamt für Steuern ist die Aufsichtsbehörde der Familienkassen und ihnen gegenüber weisungsbefugt.
Das Schreiben der Familienkasse NRW-Ost an das Finanzgericht Münster finden Sie hier