| Asylbewerberleistungen und Sozialleistungen BVerfG: Frage bzgl. AsylbLG-Leistungskürzung für Alleinstehende in Gemeinschaftsunterkünften
Das Sozialgericht Düsseldorf hat dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob die zehnprozentige Leistungskürzung für alleinstehende, analogleistungsberechtigte Personen in Gemeinschaftsunterkünften nach § 2 Abs. 1 S. 4 Nr. 1 AsylbLG mit der Verfassung zu vereinbaren ist. Das SG Düsseldorf hält diese Regelung für verfassungswidrig, weil sie das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums verletzt.
Vorlagebeschluss des SG Düsseldorf v. 13.04.2021: Az.: S 17 AY 21/20