| Aktuell, Asylbewerberleistungen und Sozialleistungen Erfolg vor Gericht: GFF und PRO ASYL setzen sich gegen Bezahlkartenregelungen in Hamburg durch
Die GFF und PRO ASYL erzielten vor dem Sozialgericht Hamburg einen wichtigen vorläufigen Erfolg gegen die restriktiven Regelungen der Bezahlkarten. In einem Eilverfahren klagte eine schutzsuchende Familie gegen die pauschale Bargeldobergrenze von 50 Euro und die Problematik der Nichtanpassung dieser Grenze trotz zusätzlichen Bedarfs durch Schwangerschaft. Das Gericht urteilte im Juli 2024, dass eine solche pauschale Festsetzung ohne Berücksichtigung der individuellen Umstände rechtswidrig ist, und gewährte der Familie einen höheren Bargeldbetrag von fast 270 Euro.
Den vollständigen Beschluss finden Sie hier.