| Aktuell, Asylbewerberleistungen und Sozialleistungen GGUA: Krankenversicherung trotz AsylbLG-Bezugs möglich
Angesichts der auf 36 Monate verlängerten Bezugsdauer der niedrigen Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), mit welchen eine stark eingeschränkte Gesundheitsversorgung einhergeht, weist die Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e. V. in einer Handreichung vom 05.03.2024 auf die in bestimmten Fällen bestehende Möglichkeit hin, auch im Grundleistungsbezug Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse zu werden. Dies gilt u. a. für die Fälle der Familienversicherung sowie der Pflichtversicherung für Studierende und Beschäftigte. Zuzahlungen zu Rezepten, Hilfsmitteln und stationären Aufenthalten sind nicht in die Regelsätze der Grundleistungen eingerechnet worden, eine Übernahme bzw. Erstattung gemäß § 6 AsylbLG muss beim Sozialamt individuell beantragt werden.