| Asylbewerberleistungen und Sozialleistungen Gutachten: Gutscheine als Sanktionsinstrumente im Asylbewerberleistungsgesetz

Der Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt veröffentlichte ein Gutachten zu Gutscheinen als Sanktionsinstrument im AsylbLG, welches von Dr. Simone Emmert und RA & Dipl.Iur. Oliver Wolf verfasst wurde.

Das deutsche Migrationsrecht kennt eine Fülle von Regelungen, welche an die Erfüllung sog. Mitwirkungspflichten von Ausländer*innen im aufenthalts- und asylrechtlichen Verfahren anknüpfen. Mit diesen Verpflichtungen und insbesondere deren (Nicht-)Erfüllung verbindet das deutsche Recht negative Rechtsfolgen, wie etwa die Einschränkung von Sozialleistungen,
und hier insbesondere die zunehmend auf kommunaler Ebene auftretende Verwaltungspraxis der Ausgabe von (Lebensmittel-)Wertgutscheinen durch die zuständigen Behörden (Sozialämter/Ausländerbehörden). Das Gutachten „Lebensmittelgutscheine als Sanktionsinstrument im AsylbLG“ widmet sich der Frage der Rechtmäßigkeit der Gutscheinvergabe als Sanktion.

Das Gutachten stellt fest, dass das Sachleistungsprinzip und die Praxis der Wertgutscheine die Freiheit und Lebensqualität der Betroffenen erheblich einschränkt. Es wird nachweislich ein Unterschied zwischen den Bürger*innen mit deutscher Staatsangehörigkeit und Asylbewerber*innen, beziehungsweise Geduldeten gemacht. Dies wiederum ist mit Verweis auf das Urteil vom Bundesverfassungsgericht und dem Gleichbehandlungsgrundsatz nach Art. 3 GG nicht haltbar.

Die Ausgabe von Lebensmittelgutscheinen als Sanktionierungsinstrument ist formell rechtswidrig und damit nicht verfassungsgemäß, da es weder eine bundes- noch landesgesetzliche Eingriffsgrundlage für die Ausgabe von Wertgutscheinen als asylbewerberleistungsrechtliche Anspruchseinschränkung gibt. Außerdem ist mit der Verwaltungspraxis regelmäßig auch ein nicht zu rechtfertigenden Grundrechtseingriff verbunden (allgemeine Handlungsfreiheit, Menschenwürde und allgemeinen Gleichheitsgrundsatzes gemäß Art. 1-3 GG), und ist dadurch auch materiell rechtswidrig.

Zurück zu "Sozialleistungen"

Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! Argumentationshilfen gegen Vorurteile

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: November 2023) bereit. Diese finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand Dezember 2024, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

Mehr dazu

Forum Landesunterbringung

Neues Webforum "Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)" jetzt online!
Das Webforum möchte einen Einblick in die Situation von Flüchtlingen in Landesaufnahmeeinrichtungen ermöglichen.

Das Webforum finden Sie hier.

 

Gefördert u.a. durch: