| Aktuell, Asylbewerberleistungen und Sozialleistungen Höhe und Zusammensetzung der Leistungssätze nach § 3a Absatz 4 AsylbLG ab 1. Januar 2025
Das BMAS hat die neuen Regelsätze im AsylbLG für 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Da die Inflation gesunken sei, müssten auch die Regelsätze sinken, schreibt es auf seiner Webseite.
Im Bürgergeld gelte allerdings eine Besitzschutzregelung, im AsylbLG hingegen nicht. So sinken ausschließlich die Leistungssätze im AsylbLG, je nach Regelbedarfsstufe zwischen 13 und 19,-€.
Rüdiger Böker hat eine detaillierte Tabelle erstellt, die die einzelnen Abteilungen der Regelsätze, wie Ernährung, Mobilität und Telekommunikation, aufschlüsselt. Die ersten sechs Seiten widmen sich den SGB II / XII-Leistungen, während die Seiten 7 und folgende die relevanten Beträge für das AsylbLG und das Jahr 2025 behandeln. Diese detaillierte Zusammensetzung ist entscheidend für die Prüfung von Kürzungen nach § 1a und für die Berücksichtigung von Bedarfen, die durch Sachleistungen gedeckt werden.