| Aktuell, Asylbewerberleistungen und Sozialleistungen Keine Erstattung von Krankenversicherungsbeiträgen für Asylbewerber: Ministerium informiert über Änderungen ab 2025
Das Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg informiert in einem aktuellen Schreiben über die Nichtübernahme von Beiträgen zur obligatorischen Anschlussversicherung (OAV) für Asylbewerber durch das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Betroffene müssen sich auf ausbleibende Erstattungen ab 2025 einstellen, während das Ministerium auf eine gesetzliche Klarstellung drängt, um die unbefriedigende Situation für Leistungsempfänger zu verbessern.
Das vollständige Schreiben finden Sie hier.