| Asylbewerberleistungen und Sozialleistungen Kostenübernahme für Laptops für das Homeschooling über §39 Abs.3 SGB VIII
Anbei erhalten Sie das Rechtsgutachten vom DijuF e.V. (Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V.) bezüglich der Kostenübernahme für Laptops für das Homeschooling nach §39 SBG VIII.
Nach §39 SGB VIII können/ sollten für alle unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge/ jungen Volljährigen beziehungsweise jungen Menschen in jugendhilferechtlicher Zuständigkeit Laptops für das Homeschooling finanziert werden. Sollte dies nicht der Fall sein, kann das Rechtsgutachten vom DijuF unterstützend weiterhelfen.
Ebenfalls können Sie hier eine Arbeitshilfe der GGUA Flüchtlingshilfe bezüglich der Kostenübernahme für eine digitale Ausstattung für Schüler*innen nachlesen.