| Aktuell, Sozialleistungen Kritik an Bezahlkarte für Geflüchtete: Sozialgericht Nürnberg gibt zwei Klagen statt
Laut der Süddeutschen Zeitung stößt die Einführung der Bezahlkarte für Geflüchtete in Bayern auf weitere rechtliche Herausforderungen. Zwei Asylbewerberinnen haben erfolgreich gegen die Karte geklagt, da sie sich benachteiligt fühlten. Das Sozialgericht Nürnberg entschied in Eilverfahren, dass die monatlichen Unterstützungsleistungen wieder direkt auf ihre Konten überwiesen werden müssen, statt nur über die Karte verfügbar zu sein. Die Karte erlaubt Einkäufe in Geschäften und maximal 50 Euro Bargeldabhebungen pro Monat, ist aber regional begrenzt und nicht für Online-Käufe nutzbar. Kritikpunkt der Klägerinnen war unter anderem die Einschränkung bei Internetkäufen und Vereinsbeiträgen. Die Entscheidung des Gerichts bedeutet keine grundsätzliche Ablehnung der Bezahlkarte, sondern fordert eine individuelle Prüfung und Anpassung an die jeweiligen Umstände der Betroffenen, was aufwendig wäre. Weitere ähnliche Verfahren sind noch anhängig.
Den vollständigen Beschluss finden Sie hier.