| Asylbewerberleistungen und Sozialleistungen Landesregierung will Sachleistungen für Asylsuchende prüfen
Einem Bericht vom 05.09.2017 zufolge prüft die Landesregierung, das Taschengeld, das Asylsuchende in Landesaufnahmeeinrichtungen erhalten, überwiegend in Form von Sachleistungen zur Verfügung zu stellen. Gegenüber der Neuen Ruhr/Neuen Rhein Zeitung erklärte NRW-Integrationsminister Joachim Stamp: „Wir würden die Sog-Anreize deutlich reduzieren, wenn die Asylverfahren komplett in Landeseinrichtungen durchgeführt werden und es dort für die ersten vier, fünf Monate bis auf ein minimales Taschengeld nur Sachleistungen gibt.“ Seit Inkrafttreten des „Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ am 29.07.2017 können Asylsuchende verpflichtet werden, für die Dauer von bis zu zwei Jahren während des Asylverfahrens und teilweise auch nach einer Ablehnung des Asylantrags bis zur Abschiebung bzw. Ausreise in einer Landesaufnahmeeinrichtung (LAE) zu wohnen. Im NRW-Koalitionsvertrag haben sich CDU und FDP bereits darauf verständigt, den Aufenthalt in den Landesaufnahmeeinrichtungen zur Entlastung der Kommunen zu verlängern.
WELT: NRW-Regierung prüft Sachleistungen für Asylbewerber (05.09.2017)
Dieser Artikel ist Teil des Schnellinfo 08/2017.