| Asylbewerberleistungen und Sozialleistungen Landessozialgericht: Eilentscheidung zum Sozialleistungsanspruch für einen syrischen Studierenden mit §16b AufenthG
Die Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender mit Sitz in Münster informiert über eine interessante Eilentscheidung (Beschluss vom 10. Oktober 2024; L 6 AS 144/24 B ER) zum Sozialleistungsanspruch für einen syrischen Studierenden mit § 16b AufenthG gefällt, der im Nachhinein auch einen Asylantrag gestellt hatte. Die Entscheidung geht ausführlich auf die Systematik der einzelnen Leistungsausschlüsse im SGB II und XII, auf die Zuordnung zum SGB II / XII oder AsylbLG sowie auf die Überbrückungs- und Härtefallleistungen nach SGB XII ein. Diese Fragen stellen sich in der Beratungspraxis immer wieder.
Unter diesem Link finden Sie den Beschluss des Landessozialgerichts Rheinland Pfalz