| Asylbewerberleistungen und Sozialleistungen LSG Niedersachsen-Bremen: Anspruch auf Existenzsicherungsleistungen für Roma und Romnja aus dem Kosovo mit fehlenden Identitätsdokumenten
,,Mit Beschluss vom 04.02.2021 (Az.: L 8 AY 118/20 B ER) wies das LSG eine Beschwerde des Landkreises Hildesheim gegen einen Beschluss des Sozialgerichts (SG) Hildesheim vom 10.12.2020 (Az.: S 42 AY 4026/20 ER) zurück. Das SG Hildesheim hatte den LK verpflichtet, einer 6-köpfigen Roma-Familie aus dem Kosovo ungekürzte Leistungen wie anderen Grundsicherungsbedürftigen auch zu gewähren und ihnen Zugang zum gesetzlichen Krankenversicherungssystem zu ermöglichen. Die Familie konnte seit Jahren trotz erheblicher Bemühungen die eigene Identität nicht nachweisen, da weder die Staaten Kosovo, Serbien noch Nord-Mazedonien die Staatsangehörigkeit der Familie bestätigen wollten. Der LK hat der Familie dennoch seit 2015 den Zugang zu sonst üblichen Existenzsicherungsleistungen mit der Begründung verweigert, die Familie habe rechtsmissbräuchlich keine Pässe vorgelegt und ihre Staatsangehörigkeit nicht nachgewiesen. Das LSG tritt dem entgegen und verweist hierzu auch auf die UNHCR-Richtlinien zur Feststellung des internationalen Schutzbedarfs von Personen aus dem Kosovo, wonach viele im Kosovo lebende Kosovo-Roma nicht registriert sind und/oder ihren Personenstand nicht dokumentieren können. Ein Nichtmitwirken der Antragsteller bei der Beschaffung von Identitätspapieren lasse sich vor diesem Hintergrund nicht feststellen, so das Gericht. Auch seien die Angaben der Antragsteller zu ihrer Identität nie widersprüchlich gewesen.''