| Asylbewerberleistungen und Sozialleistungen LSG Niedersachsen-Bremen: Verfassungsrechtliche Zweifel an allen Kürzungstatbeständen
Anbei finden Sie einen Beschluss des Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 4. Dezember 2019:
"Im vorliegenden Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes kommt insoweit auch eine gerichtliche Entscheidung aufgrund einer Folgenabwägung in Betracht (vgl.
dazu BVerfG, Beschluss vom 12.52005 -1 BvR 569105 -juris), weil der Senat zum gegenwärtigen Stand nicht über hinreichende Erkenntnismittel verfügt, die Rechtswirksamkeit des Konzepts der Anspruchseinschränkungen nach § 1a AsylbLG und damit deren Verhältnismäßigkeit beurteilen zu können."
Das Urteil in voller Länge finden Sie hier.