| Asylbewerberleistungen und Sozialleistungen LSG NRW: SGB II: Schüler-Tablet pandemiebedingter Mehrbedarf
Anbei finden Sie einen Beschluss des Landessozialgericht NRW vom 22. Mai 2020:
Eine nach dem SGB II-leistungsberechtigte Schülerin hat einen Anspruch auf Finanzierung eines für die Teilnahme am digitalen Schulunterricht erforderlichen Tablets.
Essen. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) in seinem Beschluss vom 22.05.2020 entschieden (Az. L 7 AS 719/20 B ER, L 7 AS 720/20 B).
Die Antragstellerin bezieht SGB II-Leistungen und besucht die 8. Klasse eines Gymnasiums. Ende Januar 2020 beantragte sie einen internetfähigen Computer. Sie legte eine Bestätigung der Schulleiterin vor, wonach sie diesen für Hausaufgaben benötige. Das Jobcenter verneinte ebenso wie das SG Gelsenkirchen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren einen Anspruch.
Die Beschwerde der Antragstellerin war nur in Bezug auf die vom SG versagte Prozesskostenhilfe erfolgreich. Im Übrigen hat das LSG diese zurückgewiesen. Die Antragstellerin bedürfe keines Eilrechtsschutzes mehr, weil ihr mittlerweile durch die Schule die Nutzung eines internetfähigen Laptops aufgrund einer privaten Spende ermöglicht worden sei.
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