| Aktuell, Weitere aktuelle Gesetzesentwicklungen, Asylbewerberleistungen und Sozialleistungen MPK-Protokoll 2024: Einigung bei Bezahlkarte und Prüfung zur Auslagerung von Asylverfahren
Die Bundesregierung hat im Rahmen der Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder (MPK) über die bisherigen Ergebnisse der Prüfung berichtet, ob die Feststellung des Schutzstatus von Geflüchteten unter Achtung der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention zukünftig auch in Transit- oder Drittstaaten erfolgen kann.
Das vorläufige Ergebnisprotokoll finden Sie hier.
Der Bericht des Bundesinnenministeriums und die Stellungnahmen von 23 nationalen und internationalen Expertinnen und Experten wurden ebenfalls veröffentlicht. Vier Anhörungen und ein internationaler Austausch fanden statt, an denen Vertreter aus Dänemark, Großbritannien, der EU-Kommission, dem UNHCR und der IOM teilnahmen.
Die Experten sehen Asylverfahren in Drittstaaten überwiegend kritisch, vor allem wegen rechtlicher und praktischer Hürden sowie hoher Kosten. Rechtlich möglich wären sie, wenn Drittstaaten die Vorgaben der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention erfüllen.
Zusätzlich wurde die Einführung einer Bezahlkarte für Asylsuchende beschlossen, um den Verwaltungsaufwand zu minimieren und Geldtransfers ins Ausland zu verhindern. Ein einheitlicher Bargeldbetrag von 50 Euro pro volljähriger Person wird zur Verfügung stehen.
Den Sachstandbericht der Bundesregierung "Asylverfahren in Drittstaaten" finden Sie hier.
Den Prüfauftrag der Konferenz des Bundeskanzlers mit den Regierungchef/innen finden Sie hier.