| Asylbewerberleistungen und Sozialleistungen Neuer Vorlagebeschluss des SG Darmstadt
Anbei finden Sie einen neuen Vorlagebeschluss des SG Darmstadt vom 14. Januar 2020.
Demnach hält auch das Sozialgericht Darmstadt die aktuell geltenden Leistungsausschlüsse vom SGB II und SGB XII für bestimmte nicht-deutsche Staatsangehörige für verfassungswidrig. In dem konkreten Fall geht es um Unionsbürger*innen, bei denen die Ausländerbehörde den Verlust des Freizügigkeitsrechts festgestellt hat, diese Entscheidung aber noch nicht bestandskräftig ist, weil die Betroffenen dagegen eine Klage eingelegt haben.
Das Urteil in voller Länge finden Sie hier.