| Ausbildungs- und Beschäftigungsförderung Positive Entscheidungen zu Ausbildungsförderung mit Gestattung
Anbei finden Sie zwei positive Entscheidungen zur Ausbildungsförderung von Menschen mit Aufenthaltsgestattung:
- Das Sozialgericht Leipzig (Beschluss vom 6. Dezember 2018; S 1 AL 232/18 ER) hat einem jungen Mann aus Afghanistan mit Aufenthaltsgestattung (im VG-Verfahren), der eine Ausbildung als Einzelhandelskaufmann macht, im Eilverfahren Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) zugesprochen.
- Das Landessozialgericht Schleswig-Holstein (Beschluss vom 19. Dezember 2018; L 3 AL 193/18 B ER) hat in einem ähnlichen Fall (ebenfalls afghanischer Staatsbürger mit Aufenthaltsgestattung, im Klageverfahren vor dem VG, Ausbildung zum Fleischer) ebenfalls BAB-Leistungen im Eilverfahren zugesprochen.