| Sozialleistungen PRO ASYL kritisiert: Bundesländer machen Bezahlkarte zum Diskriminierungsinstrument
In einer Vereinbarung vom 31.01.2024 haben sich 14 der 16 deutschen Bundesländer auf gemeinsame Standards für eine Bezahlkarte für eine spezifische Gruppe von Geflüchteten geeinigt. Trotz dieser Einigung hält die Organisation PRO ASYL weiterhin an ihrer grundlegenden Kritik an der Bezahlkarte fest. Ihrer Ansicht nach handelt es sich bei der geplanten Maßnahme um ein Diskriminierungsinstrument, das darauf abzielt, das Leben schutzsuchender Menschen in Deutschland zu erschweren und sie abzuschrecken.
PRO ASYL betont, dass die Bezahlkarte verfassungsrechtliche Fragen aufwirft, da sie offensichtlich darauf abzielt, die Asylzahlen durch erschwerte Lebensbedingungen zu senken. Die Organisation weist insbesondere auf drei problematische Punkte der Einigung hin: die Unmöglichkeit von Überweisungen, das Fehlen eines Mindestbetrags für Barabhebungen und regionale Einschränkungen.
Die Erschwerung von Überweisungen würde Geflüchtete aus dem Alltagsleben ausschließen, da diese für verschiedene Zahlungen wie Handyverträge und Anwaltskosten im Asylverfahren unerlässlich sind. Das Fehlen eines Mindestbetrags für Barabhebungen wird als Angriff auf das soziokulturelle Existenzminimum betrachtet, was die Menschenwürde verletzt. Die regionalen Einschränkungen könnten die Freizügigkeit der Betroffenen beschränken und zu erheblichen Schwierigkeiten führen, wenn sie Verwandte besuchen oder wichtige Termine wahrnehmen möchten.
PRO ASYL kritisiert die Bezahlkarte als unrationale und kontraproduktive Asylpolitik, die voraussichtlich zu erheblichen Schwierigkeiten im Alltag führen wird. Die Organisation appelliert an die Eigenverantwortung der Bundesländer und Kommunen, großzügigere Regelungen zu treffen oder ganz auf die Bezahlkarte zu verzichten. PRO ASYL betont, dass die Bezahlkarte die Fluchtwege von Menschen nicht beeinflussen wird und fordert, menschenrechtliche Standards zu beachten.
Die vollständige Pressemitteilung von PRO ASYL finden Sie hier