| Asylbewerberleistungen und Sozialleistungen Tabellarische Übersicht: Anspruch auf Familienleistungen für drittstaatsangehörige ausländische Staatsangehörige
Anbei finden Sie eine tabellarische Übersicht vom IQ Netzwerk Niedersachsen vom 26. August 2020.
Am 1. März 2020 sind die Ansprüche ausländischer Staatsangehöriger, die nicht dem Freizügigkeitsgesetz unterliegen, grundlegend neu geregelt worden. Seitdem haben deutlich mehr Drittstaatsangehörige einen Anspruch auf Kindergeld, Elterngeld und Unterhaltsvorschuss. Im Folgenden eine Übersicht, mit welchen Aufenthaltstiteln und sonstigen Aufenthaltspapieren Ansprüche auf Familienleistungen bestehen können. Bitte beachten Sie, dass es sich dabei nur um eine verkürzte schematische Darstellung handelt, die nicht jede Konstellation berücksichtigen kann.