| Sozialleistungen, Asylbewerberleistungen und Sozialleistungen Wartefristen für Leistungen nach § 2 Abs. 1 AsylbLG im Lichte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes
Asylsuchende sollen künftig länger warten, bis sie volle Sozialleistungen bekommen. Laut einem Gutachten des Bundestags könnte das verfassungswidrig sein.
Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass eine Absenkung des Leistungsniveaus unter das Existenzminimum nur gerechtfertigt ist, wenn ein spezifischer Minderbedarf während eines kurzfristigen oder vorläufigen Aufenthalts in Deutschland besteht. Kritik besteht an der geltenden Wartezeit von 18 Monaten, die als willkürlich und verfassungsrechtlich fragwürdig betrachtet wird.
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