| Asylbewerberleistungen und Sozialleistungen Urteil des SG Halle (Saale): Kostenübernahme für ein Schultablet im Rahmen des SGB II
Anbei finden Sie ein Urteil des SG Halle (Saale) vom 25.08.2020 (S 5 AS 2203/18).
Das Sozialgericht Halle (Saale) sieht die Klage eines Schülers für die Übernahme der Anschaffungskosten eines Tablets als Leistung für Bildung und Teilhabe als begründet an.
"Die zulässige Klage ist begründet. Der Bescheid vom 11. Juni 2018 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 27. Juli 2018 ist rechtswidrig und verletzt den Kläger in seinen Rechten i.S.v. § 54 SGG. Der Kläger hat einen Anspruch auf die endgültige Gewährung der ihm bereits darlehensweise erbrachten Kosten für das Schultablet in Höhe von 210 EUR."
Das Urteil des SG Halle (Saale) finden Sie hier.