| LSBTIQ, Wissenswertes St. Vincent und die Grenadinen: Ablehnung der Anfechtung von Anti-Homosexuellen-Gesetzen
Update vom 25.02.2024
In einem Statement vom 25.02.2024 verurteilt die Anti-Aids-Behörde der UN (UNAIDS) das am 16.02.2024 verabschiedete Urteil des Obersten Gerichtshofs von St. Vincent und den Grenadinen, mit welchem das Gericht das nationale Anti-LSBTIQ*-Gesetz als Maßnahme der öffentlichen Gesundheitsvorsorge zur Eindämmung von HIV/AIDS bestätigt habe. Der UNAIDS zufolge sei das Urteil diskriminierend und schädlich und behindere den Kampf gegen HIV/AIDS eher, als ihn zu fördern.
Update vom 17.02.2024
In einem Artikel vom 17.02.2024 berichtet latina-press.com, dass der Oberste Gerichtshof von St. Vincent und den Grenadinen am 16.02.2024 eine Klage gegen schwulenfeindliche Gesetze aus der britischen Kolonialzeit abgewiesen habe. Diese Entscheidung bedeute, dass das Land eines von sechs in der Karibik sei, welches strenge strafrechtliche Sanktionen für gleichgeschlechtliche Beziehungen vorsehe. Die Klage sei von zwei Homosexuellen eingereicht worden, die sich für die Entkriminalisierung gleichgeschlechtlicher Beziehungen eingesetzt und argumentiert hätten, dass sie das Land aufgrund ihrer sexuellen Orientierung verlassen mussten. Nach dem Strafgesetzbuch von 1988, das Gesetze aus der Kolonialzeit beibehalte, können gleichgeschlechtliche Beziehungen mit bis zu zehn Jahren Gefängnis bestraft werden. Die Richterin in diesem Fall habe entschieden, dass die beiden Kläger nicht das Recht hätten, die Gesetze anzufechten, da sie derzeit nicht im Land leben. Zudem befürchte sie eine Überlastung des Gesundheitssystems durch einen Anstieg der HIV-Fälle, falls die Gesetze aufgehoben würden.