| Zahlen und Fakten Aktuelle Zahlen zur Erteilung der Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung
In den ersten sechs Monaten seit Inkrafttreten des Gesetzes über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung am 1. Januar 2020 wurde die Beschäftigungsduldung nach § 60d AufenthG in Nordrhein-Westfalen 74 Personen erteilt. Bundesweit wurde die Beschäftigungsduldung im gleichen Zeitraum 391-mal erteilt.
Die Ausbildungsduldung nach § 60c AufenthG wurde seit dem 1. Januar 2020 in NRW 197 Personen erteilt, bundesweit 1.128 Personen. Darüber hinaus waren zum Stichtag 31.12.2019 bundesweit 3.639 Personen mit einer Ausbildungsduldung nach § 60a Abs. 2 Satz 4 ff. AufenthG registriert (Bundestags-Drucksache 19/19333), die zum aktuellen Bestand zu addieren sind.
Diese Zahlen zum Bestand an Duldungen nach § 60c und § 60d AufenthG zum 30.06.2020 gehen aus einem Auszug aus dem Ausländerzentralregister vom 30.07.2020 hervor.
Die vollständigen, statistischen Daten zur Erteilung der Ausbildungs- und Beschäftigungsduldungen sind hier online abrufbar.