| Aktuell, Zahlen und Fakten VG Düsseldorf kritisiert Unklarheiten bei Zuständigkeitsübertragung im Ausländerrecht
Das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf hat in einem aktuellen Beschluss vom 15. März 2023 (Az. 8 L 2803/22) die undurchsichtige Praxis der Zuständigkeitsübertragung durch die oberste Ausländerbehörde nach § 15 Abs. 9 ZustAVO NRW scharf kritisiert. Im Kern moniert das Gericht die unklare und unbestimmte Regelung, die es der Behörde ermöglicht, Zuständigkeiten auch bei „einfachen Rechtsverstößen“ zu übertragen. Dies schafft einen weitreichenden Handlungsspielraum, der sowohl die gerichtliche Überprüfbarkeit der Entscheidungen erschwert als auch die Planbarkeit und Vorhersehbarkeit für betroffene ausländische Personen erheblich einschränkt.
Besonders beanstandet das Gericht die fehlende einheitliche Verwaltungspraxis. Es zeigte sich, dass die Übertragungen der Zuständigkeit nicht einheitlich nach sachlichen Kriterien erfolgen. Beispielsweise wurde in einem Fall die Zuständigkeit bei einfachen Rechtsverstößen übertragen, während in einem anderen Fall bei Vorliegen schwerwiegenderer Ausweisungsinteressen keine Übertragung stattfand. Dies führt zu einer intransparenten und nicht nachvollziehbaren Verwaltungspraxis, die dem Grundsatz des Willkürverbots aus Art. 3 Abs. 1 GG widerspricht.
Selbst wenn man die Wirksamkeit der Regelung unterstellt, stellte das Gericht fest, dass die konkrete Übertragung der Zuständigkeit im vorliegenden Fall nicht rechtmäßig erfolgt ist. Eine nachvollziehbare Begründung der Entscheidung fehlte, was die Anforderungen an Transparenz und Nachvollziehbarkeit verletzt.
Den vollständigen Beschluss finden Sie hier.