| Zahlen und Fakten Zahlen zu Duldung „light", Beschäftigungsduldung und Ausbildungsduldung
In Deutschland leben derzeit rund 240.000 Geduldete. Davon hatten zum Stichtag 31.03.2021 laut den Angaben des Ausländerzentralregisters (AZR) 17.988 Menschen, also etwa 7,5 Prozent, eine Duldung für „Personen mit ungeklärter Identität" nach § 60b AufenthG, auch Duldung ‚light' genannt. Eine Duldung nach § 60b AufenthG wird erteilt, wenn die Betroffenen nach Ansicht der Behörden ihre Abschiebung selbst verhindern, indem sie nicht bei der Passbeschaffung oder der Klärung ihrer Identität mitwirken und hat zur Folge, dass ein Arbeitsverbot oder Leistungskürzungen für die Betroffenen ausgesprochen werden können. Am häufigsten betroffen von der Duldung light sind nigerianische (1.572), pakistanische (1.286), iranische (1.132) und libanesische (949) Staatsangehörige.
Bei der Betrachtung der Bundesländer werden besonders große Unterschiede bei der Erteilung der Duldungen nach § 60b (im Vergleich zur Zahl der dort lebenden Geduldeten) deutlich. Bayern erteilte am häufigsten die Duldungen nach §60b, nämlich 4.254-mal (23,6% aller 17.988 Duldungen light), während in diesem Bundesland nur etwa 12% aller Geduldeten leben.
Nordrhein-Westfalen erteilte 3.833 Duldungen nach §60b, also 20,1 % aller Duldungen light, während in NRW etwa 29% aller Geduldeten leben. In Baden-Württemberg wurden im Verhältnis zu der Gesamtzahl der dort lebenden Geduldeten (13 % aller Geduldeten bundesweit) wenige Duldungen light erteilt (400).
Die vollständigen Angaben zur Anzahl der Duldungssachverhalte nach §§60b, 60c und 60d i.V.m §60a AufenthG zu den Stichtagen 31.12.20 und 31.03.21 finden Sie hier.