| Gesundheit Studie belegt Kosteneinsparung bei Regelversorgung
Asylsuchende haben in Deutschland nur eingeschränkten Zugang zu medizinischer Versorgung. So ist es seit 1993 im Asylbewerberleistungsgesetz geregelt. Durch das Gesetz sollen die Gesundheitsausgaben gering gehalten und keine Anreize zur Asylsuche in Deutschland geboten werden. Die Regelung ist ethisch umstritten. Dass sie auch wirtschaftlich keinen Sinn macht, belegt eine Studie von Wissenschaftlern der Fakultät für Gesundheitswissenschaften der Universität Bielefeld und der Abteilung Allgemeinmedizin und Versorgungsforschung am Universitätsklinikum Heidelberg. Ihre Ergebnisse haben die Wissenschaftler jetzt in der internationalen Fachzeitschrift PLOS ONE veröffentlicht.
Quelle: ekvv.uni-bielefeld.de.