| LSBTIQ, Wissenswertes Türkei: Urteil zum Schutz vor homophoben Hassreden
In einem Artikel vom 10.06.2024 berichtet schwulissimo, dass nach einem Urteil des türkischen Verfassungsgerichts LSBTIQ*-Personen in der Türkei Anspruch auf Schutz vor homophoben Hassreden haben. Geklagt hatte die LSBTIQ*-Aktivistin Efruz Kaya, die sich nach ihrem Video über LSBTIQ*-Rechte einer hasserfüllten Berichterstattung in den Medien ausgesetzt gesehen habe. Das Gericht habe entschieden, dass die Medien Yeni Akit, Doğru Haber und Ilke ihre hasserfüllten Berichte über Kaya, in denen sie als „LSBTIQ*-Perverse“ und „homosexuelle Abweichlerin“ bezeichnet worden sei, löschen müssen.