| LSBTIQ, Wissenswertes Tunesien: Geschlechtsidentität kein gültiger Grund für eine rechtliche Geschlechtsanerkennung
In einem Artikel vom 30.01.2024 berichtet Cairo52.com, dass mit Urteil vom 24.04.2023 ein tunesisches Gericht die rechtliche Anerkennung des Geschlechts eines Transgender-Mannes abgelehnt habe. Das Gericht habe argumentiert, dass es keine ausreichenden Beweise für eine biologische Erkrankung gäbe und die „Geschlechtsidentitätsstörung als psychische Krankheit“ betrachtet werde, die nicht die Kriterien für die rechtliche Anerkennung des Geschlechts erfülle. Das Gericht habe sich bei seiner Argumentation auf vergleichbares Recht aus Ägypten, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und religiöse Stellungnahmen islamischer Behörden aus Ägypten gestützt.