| Aktuell, Aufenthaltstitel Übersicht der Mindestbeträge für Aufenthaltstitel zu Bildungs- und Erwerbszwecken – Stand August 2024

Die GGUA Flüchtlingshilfe stellt eine Arbeitshilfe zur Verfügung, welche einen Überblick über die erforderlichen Mindestbeträge für Aufenthaltstitel zu Bildungs- und Erwerbszwecken ab dem 1. August 2024, einschließlich Anpassungen aufgrund der BAföG-Erhöhung für Aus- und Weiterbildungsaufenthalte, liefert.
Diese zeigen deutlich, dass für die Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels üblicherweise der Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts erforderlich ist. Dies gilt besonders für Aufenthaltstitel für Ausbildung, Studium und Erwerbstätigkeit gemäß Kapitel 2, Abschnitt 3 und 4 des Aufenthaltsgesetzes.

Bestimmte Mindestbeträge werden insbesondere für die Blaue Karte-EU und für Aufenthaltserlaubnisse zur Erwerbstätigkeit von Personen über 44 Jahren gefordert. In anderen Fällen variieren die geforderten Mindestbeträge je nach individueller Lebenssituation oder vorgegebenen Richtwerten. Die Arbeitshilfe bietet eine grobe Orientierung über diese Mindestbeträge, ersetzt jedoch keine individuelle Prüfung. Es wird darauf hingewiesen, dass neben den ausländerrechtlichen Aspekten oft auch die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich ist, wobei die Entlohnung vergleichbar mit der für inländische Arbeitnehmer sein muss.

Alle weiteren Informationen finden Sie hier.

 

Zurück zu "Themen A-Z"

Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! Argumentationshilfen gegen Vorurteile

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: November 2023) bereit. Diese finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand September 2024, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

Mehr dazu

Forum Landesunterbringung

Neues Webforum "Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)" jetzt online!
Das Webforum möchte einen Einblick in die Situation von Flüchtlingen in Landesaufnahmeeinrichtungen ermöglichen.

Das Webforum finden Sie hier.

 

Gefördert u.a. durch: