| Kritik und Politisches zur Landesunterbringung Antwort der Landesregierung zur Verlängerung der Unterbringung in LAEs
In einer brieflichen Stellungnahme vom 29.11.2017 zum offenen Brief „Asylsuchende nicht über längere Zeit in Landesaufnahmeeinrichtungen zwangsunterbringen“ des Flüchtlingsrates NRW vom 24.10.2017 erklärt der nordrhein-westfälische Integrationsminister Dr. Joachim Stamp, dass zurzeit ein Konzept entwickelt werde, „wie und in welcher Form von den rechtlichen Möglichkeiten zur Verlängerung der Aufenthaltsverpflichtung in Aufnahmeeinrichtungen des Landes zur Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziele Gebrauch gemacht werden soll“. Den Kommunen müsse ermöglicht werden, sich auf die Integration von Personen, die ein Bleiberecht haben, zu konzentrieren. Die Folgen für die Betroffenen müssten aber mit in den Blick genommen werden – insbesondere gelte dies für die Frage des Zugangs von Kindern zu schulischen Bildungsangeboten sowie für eine besondere Schutzbedürftigkeit vulnerabler Personen. In der „Welt“ vom 28.11.2017 bekräftigte der Flüchtlingsrat NRW noch einmal seine Kritik, dass die dauerhafte Ausgrenzung von Asylsuchenden in Erstaufnahmeeinrichtungen und zentralen Unterbringungseinrichtungen sowohl für die betroffenen Flüchtlinge als auch für Land und Kommunen weitreichende negative Folgen habe.
FR NRW: Antwort der Landesregierung zur Verlängerung der Unterbringung in LAEs (09.12.2017)
FR NRW: Offener Brief – Unterbringung von Flüchtlingen (24.10.2017)
Welt: Kaum Chancen auf Asyl. Die Lager der Hoffnungslosen (28.11.2017)
Dieser Artikel ist Teil des Newsletter Dezember 2017.