| Ehrenamt in Landesunterkünften Engagement löst das Recht auf Schule ein!
Kinder im schulpflichtigen Alter haben während des Aufenthalts in einer Landesunterkunft in NRW ein Schulbesuchsrecht, das jedoch nur selten eingelöst wird. Bildungsbiografien werden so nicht selten ein halbes Jahr und länger unterbrochen oder beginnen gar nicht erst. Die lange Unterbrechung erschwert u.U. eine spätere Integration in Regelklassen und in der Folge den Erwerb von Bildungsabschlüssen. Die Kinder werden mit dem Ausschluss vom Schulbesuch zudem nicht nur von formaler Bildung ausgeschlossen. Sie können auch nicht von der Tagesstruktur und den sozialen Aspekten profitieren, die in einem regelmäßigen Schulalltag und Kontakt zu gleichaltrigen, in der Kommune lebenden Kindern verwirklicht werden.
Ehrenamtliche können Eltern dabei unterstützen, das Recht ihrer Kinder auf Schulbesuch durchzusetzen. In einigen Orten ist dies bspw. durch die Anmeldung in einer örtlichen Schule in Einzelfällen oder regelmäßig gelungen.
Die Beispiele haben wir hier zusammengestellt.
Wenn die Schulen eine Aufnahme ablehnen, ist es sinnvoll, sich strukturell des Themas „Schule für Alle“ anzunehmen. Mehr Infos dazu finden Sie in unserer Broschüre.