| Kritik und Politisches zur Landesunterbringung GGUA kritisiert Sammelunterbringung von Geflüchteten
Pressemitteilung der GGUA:
„Die Großeinrichtungen an sich sind das Problem“
Die GGUA Flüchtlingshilfe kritisiert das Land NRW scharf für seine Politik, Geflüchtete langfristig in Großeinrichtungen unterzubringen: „Die Verpflichtung zum Leben in großen Sammelunterkünften wie der ehemaligen York-Kaserne verhindert nicht nur gezielt gesellschaftliche Teilhabe und Integration. Sondern sie macht die Betroffenen krank, fördert die Isolation und birgt wegen des strukturell angelegten Machtgefälles immer die Gefahr für Fehlverhalten gegenüber den dort lebenden Menschen“, sagt Dominik Hüging, Vorstandsmitglied der GGUA Flüchtlingshilfe.
Hüging weiter: „Sollten sich die vor einigen Tagen öffentlich gewordenen Vorwürfe in der ZUE Münster bestätigen, ist dies völlig inakzeptabel.“ Für die GGUA liegt jedoch der Kern des Problems tiefer: „Der Fehler im System ist das vom Land NRW erzwungene Leben in lagerähnlichen Einrichtungen. Die Menschen dort müssen in ständiger Angst vor Abschiebungen leben, die regelmäßig aus der Unterkunft heraus stattfinden. Kinder erleben jedes Mal hautnah mit, wenn wieder eine Abschiebung durchgeführt wird. Das sind keine Orte, an denen Menschen längere Zeit leben müssen sollten. Das gilt erst Recht für besonders schutzbedürftige Personen wie Kinder, physisch oder psychisch erkrankte Menschen, Menschen mit Behinderung oder ältere Personen.“
Das unterstreicht auch Lena Ottensmeier, die in der ZUE Münster in der Psychosozialen Erstberatung insbesondere mit traumatisierten Geflüchteten arbeitet. Laut Ottensmeier stellt die Unterbringung psychisch belasteter Geflüchteter in Sammelunterkünften einen erheblichen Risikofaktor dar und bedingt in vielen Fällen eine Destabilisierung.
Das Land NRW setzt seit einigen Jahren auf eine möglichst lange Unterbringung vieler Betroffenen in Landeseinrichtungen wie der ehemaligen York-Kaserne in Münster, statt sie frühzeitig in die Kommunen zu verteilen. Viele Betroffene müssen bis zu zwei Jahre in Landeseirichtungen leben, manche sogar unbefristet. Das Gesetz würde jedoch eine viel frühere Entlassung aus den Großeinrichtungen ermöglichen. Hüging: „Dass das Land NRW ohne Not viele Geflüchtete länger als vorgeschrieben in Großeinrichtungen festhält, muss man als politisch gewollte Integrationsverhinderung bezeichnen. Das ist ein politisches Armutszeugnis für ein Ministerium, das auch für Integration zuständig ist!“ Von dieser Integrationsverhinderung betroffen sind auch viele Familien, die z. B. durch unterschiedliche Einreisezeitpunkte getrennt wurden und über viele Monate, zum Teil Jahre, nicht wieder zusammenleben können.
Hinzu kommt, dass in Zeiten der Pandemie die empfohlenen Abstandsregelungen zum Infektionsschutz in großen Sammelunterkünften überhaupt nicht umsetzbar sind. „Es gibt Mehrbettzimmer, Gemeinschaftsverpflegung und keine Privatsphäre“, sagt Hüging. „Da ist es kein Wunder, dass Studien zufolge in den großen Sammelunterkünften die Infektionsgefahr ebenso groß ist wie auf Kreuzfahrtschiffen.“ Es sei völlig inakzeptabel, wenn das Land NRW dennoch an der langfristigen Sammelunterbringung festhalte.
Die GGUA fordert daher das Land NRW auf, bei der Unterbringung von Geflüchteten Vernunft statt Ideologie walten zu lassen und schutzsuchende Menschen so früh wie möglich aus den Landeseinrichtungen zu entlassen. Denn: „Erst in den Kommunen kann gesellschaftliche Teilhabe gelingen, in Landeslagern ist das nahezu ausgeschlossen. Dies zu fördern statt zu verhindern, sollte auch im Interesse des NRW-Integrationsministeriums liegen.“