| Unterbringung auf Landesebene Gutachten zu Kinderrechten in Aufnahmeeinrichtungen für Geflüchtete
Jumen e.V. veröffentlichte gemeinsam mit terre des hommes e.V. das Gutachten: „Der Anspruch auf Entlassung aus einer Aufnahmeeinrichtung für minderjährige Geflüchtete und ihrer Familien unter besonderer Berücksichtigung der Kinderrechte". Das Gutachten begründet, wie die Verletzung von Kinderrechten in Aufnahmeeinrichtungen einen Anspruch auf eine möglichst schnelle Entlassung Minderjähriger und ihrer Familien begründen kann.
Aus dem Vorwort:
''Zentrale Ergebnisse des Gutachtens
1. Die juristischen Möglichkeiten zur Beendigung eines Aufenthalts in Aufnahmeeinrichtungen aufgrund der spezifischen Situation von Kindern und Jugendlichen sind bislang wenig bis gar nicht diskutiert bzw. in gerichtlichen Verfahren genutzt worden. Zugleich gibt es an dieser Stelle Handlungsmöglichkeiten, um Kinder und Jugendliche bei der Durchsetzung ihrer individuellen Rechte zu unterstützen.
2. Der Gesetzgeber sieht in § 49 Abs. 2 AsylG die Möglichkeit vor die Verpflichtung zum Aufenthalt in einer Aufnahmeeinrichtung aufgrund einer Verletzung des Schutzguts der öffentlichen Sicherheit zu beenden. Zu diesem zählen auch die individuellen Rechte von Kindern und Jugendlichen in Aufnahmeeinrichtungen und die Einhaltung von unions- und völkerrechtlichen Bestimmungen. Unter Bezugnahme auf das Schutzgut der öffentlichen Sicherheit können sich für betroffene Kinder und Jugendliche Ansprüche zur Beendigung des Aufenthalts ergeben, die über besonders gelagerte Härtefälle hinausgehen.
3. Die Verweigerung des Zugangs zu Rechten wie das Recht auf Bildung oder eine angemessene gesundheitliche Versorgung können zu einer Beendigung des Aufenthalts in Aufnahmeeinrichtungen vor Ablauf der im Gesetz festgelegten Aufenthaltsdauer von maximal sechs Monaten und zu einer Zuweisung in eine Kommune führen. Betroffene Kinder und Jugendliche haben die Möglichkeit vor den zuständigen Gerichten ihre individuellen Rechtsansprüche geltend zu machen. ''
Hier geht es zum Gutachten.