| Kritik und Politisches zur Landesunterbringung Kundgebung vor dem Verwaltungsgericht Schwerin
Presseerklärung des Flüchtlingsrat Hamburg vom 10. April 2019:
Presseerklärung und Presseeinladung zur Kundgebung vor dem Verwaltungsgericht Schwerin, Freitag, 12. April 2019, 10:30 Uhr anlässlich der Gerichtsverhandlung zur Klage des Flüchtlingsrats Hamburg e.V. gegen das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern auf Zutritt von durch den Flüchtlingsrat Hamburg autorisierten Vertreter*innen in alle Flüchtlingsunterkünfte und Erstaufnahmeeinrichtungen Mecklenburg-Vorpommerns nach der Richtlinie 2013/33/EU.
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Jahre 2013 haben das europäische Parlament und der EU Rat die Richtlinien 2013/32/EU (Verfahrensrichtlinie) und 2013/33/EU (Aufnahmerichtlinie) für Menschen, die in Ländern der europäischen Union einen Antrag auf internationalen Schutz stellen, erlassen.
Im Rahmen der Verfahrensrichtlinie 2013/32/EU werden diesen Schutzsuchenden verschiedene Verfahrensgarantien zugesprochen. Nach Art. 22 haben die Schutzsuchenden einen Anspruch auf Rechtsberatung und -vertretung in allen Phasen des Verfahrens, der effektiv die Gelegenheit dazu einräumen muss, diese auch wahrzunehmen. In Art. 24 sind für Schutzsuchende, die besondere Verfahrensgarantien benötigen, Maßnahmen festgelegt, die die Mitgliedsstaaten umzusetzen haben. Hierzu zählt, dass diese u.a. innerhalb einer angemessenen Zeit zu prüfen haben, ob solche besonderen Verfahrensgarantien benötigt werden. Sollte dies festgestellt werden, haben die Mitgliedsstaaten sicherzustellen, dass diese Menschen eine angemessene Unterstützung erhalten, damit sie während der Dauer ihres Verfahrens die Rechte aus der Richtlinie in Anspruch nehmen können.