| Unterbringung auf Landesebene Land NRW nimmt Abstand von Praxis der Anrechnung der Zeiten unerlaubter Abwesenheit auf die Dauer der Wohnverpflichtung
Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Bezirksregierungen und Zentralen Ausländerbehörden vor Kurzem dazu angewiesen, "von dem derzeit praktizierten Verfahren der Verlängerung der Wohnverpflichtung in einer Landesaufnahmeeinrichtung um Zeiten unerlaubter Abwesenheit und einer daraus resultierenden späteren Zuweisung in eine Kommune Abstand zu nehmen."
Den Erlass können Sie hier einsehen.
zur Erläuterung: Asylsuchende sind für eine gewisse Zeit (bis zu zwei Jahren) in den Landesaufnahmeeinrichtungen wohnverpflichtet. Das Land NRW war dazu übergegangen (rechtswidrigerweise), den Aufenthalt um die Zeiten zu verlängern, in denen die Asylsuchenden nihct in der Einrichtung übernachtet haben (z.B. Besuch bei Verwandten). Dazu gab es auch mehrere Gerichtsverfahren, vermutlich gibt es nun eine entsprechende Entscheidung oder das neue Ministerium gibt eine neue Richtung vor.