| Landesaufnahmesystem in NRW Betriebsaufnahme der Landeserstaufnahmeeinrichtung NRW in Bochum

Seit dem 4. Dezember 2017 sind alle Personen, die einen Asylantrag bei einer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge stellen möchten, nach § 22 Absatz 2 des Asylgesetzes dazu verpflichtet, sich persönlich bei der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) in Bochum zu melden.

Kontaktadresse LEA-Bochum:
Gersteinring 50a
44791 Bochum

Zentrale Telefonnummer der LEA: 02931-826600
Hotline BAMF: 0911-94347780

Eine vorherige telefonische Anmeldung ist nicht erforderlich. Sie können einfach persönlich bei der oben genannten Adresse erscheinen.


Mit Erlass vom 20.11.2017 gibt das nordrhein-westfälische Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration bekannt, dass die Landeserstaufnahmeeinrichtung NRW (LEA) in Bochum gemäß § 7 i. V. m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung über Zuständigkeiten im Ausländerwesen (ZustAVO) ihren Betrieb am 04.12.2017 aufnimmt. Alle Personen, die einen Asylantrag bei einer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge stellen, sind verpflichtet, sich persönlich bei der LEA in Bochum zu melden. Der Aufenthalt dort soll nur einige Stunden betragen. Zukünftig werden nur noch in Bochum die Verteilentscheidungen im EASY-System getroffen. Mit der LEA in Bochum wird neben den Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) und Zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUE) eine weitere, dritte Stufe bei der Aufnahme von Asylsuchenden in Nordrhein Westfalen eingeführt.    

Verordnung über Zuständigkeiten im Ausländerwesen (ZustA VO) (04.04.2017)

Die Bekanntgabe (20.11.2017) als PDF-Datei finden Sie hier.

 

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Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! Argumentationshilfen gegen Vorurteile

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: November 2023) bereit. Diese finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand Dezember 2024, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

Mehr dazu

Forum Landesunterbringung

Neues Webforum "Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)" jetzt online!
Das Webforum möchte einen Einblick in die Situation von Flüchtlingen in Landesaufnahmeeinrichtungen ermöglichen.

Das Webforum finden Sie hier.

 

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