| Landesaufnahmesystem in NRW Betriebsaufnahme der Landeserstaufnahmeeinrichtung NRW in Bochum
Seit dem 4. Dezember 2017 sind alle Personen, die einen Asylantrag bei einer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge stellen möchten, nach § 22 Absatz 2 des Asylgesetzes dazu verpflichtet, sich persönlich bei der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) in Bochum zu melden. Kontaktadresse LEA-Bochum: Gersteinring 50a 44791 Bochum Zentrale Telefonnummer der LEA: 02931-826600 Hotline BAMF: 0911-94347780 Eine vorherige telefonische Anmeldung ist nicht erforderlich. Sie können einfach persönlich bei der oben genannten Adresse erscheinen. |
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Mit Erlass vom 20.11.2017 gibt das nordrhein-westfälische Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration bekannt, dass die Landeserstaufnahmeeinrichtung NRW (LEA) in Bochum gemäß § 7 i. V. m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung über Zuständigkeiten im Ausländerwesen (ZustAVO) ihren Betrieb am 04.12.2017 aufnimmt. Alle Personen, die einen Asylantrag bei einer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge stellen, sind verpflichtet, sich persönlich bei der LEA in Bochum zu melden. Der Aufenthalt dort soll nur einige Stunden betragen. Zukünftig werden nur noch in Bochum die Verteilentscheidungen im EASY-System getroffen. Mit der LEA in Bochum wird neben den Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) und Zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUE) eine weitere, dritte Stufe bei der Aufnahme von Asylsuchenden in Nordrhein Westfalen eingeführt.
Verordnung über Zuständigkeiten im Ausländerwesen (ZustA VO) (04.04.2017)
Die Bekanntgabe (20.11.2017) als PDF-Datei finden Sie hier.