| Landesaufnahmesystem in NRW Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE)
Wenn NRW für die Aufnahme eines Asylsuchenden zuständig ist, wird dieser in der Regel mit einem Shuttle-Bus aus der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) in die für ihn bestimmte Aufnahmeeinrichtung gebracht. NRW betreibt derzeit fünf sog. Erstaufnahmeeinrichtungen. Die Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes NRW liegen in den Städten Bielefeld, Essen, Köln/Bonn, Mönchengladbach und Unna. In diesen können jeweils zwischen 600 und 2.000 Personen untergebracht werden.
Die Erstaufnahmeeinrichtungen liegen meistens in der Verantwortung der jeweiligen Kommune unter Aufsicht der Bezirksregierungen. Für die Unterbringung und Versorgung der Schutzsuchenden in den Einrichtungen werden privatgewerbliche oder gemeinnützige Betreuungsdienstleister beauftragt.
In jeder Erstaufnahmeeinrichtung ist mindestens eine Asylverfahrensberatungsstelle angesiedelt, die unabhängig von behördlichen Stellen zum Asylverfahren berät und informiert. Die Kontaktdaten der entsprechenden Stellen finden Sie in unserem Netzheft.
In der Erstaufnahmeeinrichtung werden die Schutzsuchenden registriert, d.h. erkennungsdienstlich behandelt. Den Schutzsuchenden wird daraufhin eine Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender (Ankunftsnachweis, AKN) (§ 63a AsylG) ausgestellt, der die Registrierung als Asylsuchender in Deutschland bescheinigt. In der Erstaufnahmeeinrichtung wird zudem eine Gesundheitsuntersuchung (§ 62 AsylG) durchgeführt, die im AKN vermerkt wird.
In der Regel findet ein bis zwei Tage nach Ankunft in der EAE die förmliche Asylantragstellung im der EAE zugeordneten Ankunftszentrum des BAMF statt. Auch die Anhörung im Asylverfahren durch das BAMF soll möglichst während des Aufenthalts in der EAE erfolgen. Der Aufenthalt in der Erstaufnahmeeinrichtung dauert i.d.R. etwa eine Woche bis 10 Tage. Danach folgt der Transfer in eine Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE).