| Unterbringung auf Landesebene Neue Erstaufnahmeeinrichtung des Landes in Köln-Marsdorf
Pressemitteilung der Stadt Köln vom 13. Januar 2016:
Neue Erstaufnahmeeinrichtung des Landes in Köln-Marsdorf
Land plant Einrichtung für 1500 Menschen
Zusätzlich zu den vorhandenen Landeserstaufnahmeeinrichtungen plant das Land Nordrhein-Westfalen kurzfristig den Aufbau einer neuen Landeserstaufnahmeeinrichtung in Köln-Marsdorf. Dazu will das Land von der Stadt Köln das sogenannte „Hufeisengrundstück“ in Köln-Marsdorf übernehmen. Die Einrichtung mit maximal 1500 Plätzen wird vom Land Nordrhein-Westfalen selbständig betrieben und finanziert und soll für maximal fünf Jahre belegt werden.
In dieser Einrichtung sollen innerhalb von drei Tagen Aufenthaltsdauer die Registrierung und medizinische Erstuntersuchung der Ankommenden durchgeführt und Asylanträge entgegengenommen werden. Anschließend werden die Asylsuchenden in die
vorgesehenen Aufnahmeeinrichtungen des Regierungsbezirks Köln verteilt. Die Stadt Köln stellt für den geplanten Zeitraum das brachliegende Gelände gegen Kostenerstattung zur Verfügung. Das Land stellt das Personal für die Einrichtung. Dazu gehören Betreuung, Sicherheit und ärztliches Personal. Die notwendigen Sozialleistungen (Sach- und Geldleistungen nach FlüAG) werden in der Einrichtung vom Land erbracht. Ehrenamtliches Engagement zum Beispiel mit einer Kleiderkammer, soll auch an dieser Stelle möglich sein.
Die Plätze in dieser Erstaufnahmeeinrichtung werden mit der Quote 1 zu 1,3 auf die Zuweisungen für Köln und somit auf die Unterbringungen der Stadt Köln angerechnet. Zurzeit sind von der Stadt Köln mehr als 10.300 Flüchtlinge in Kölner Einrichtungen untergebracht.
Die Planung des Landes sieht vor, insgesamt 10.000 Erstaufnahmeplätze zu schaffen, wovon rund 2.500 auf den Regierungsbezirk Köln entfallen. Hiervon sollen 1500 in Köln eingerichtet werden. Derzeit besteht nur eine provisorische Einrichtung in Niederaußem (Bergheim), die für ein Jahr in Zelten errichtet wurde und spätestens zum Jahresende 2016 ihren Betrieb wieder einstellen wird.
Der Sozialausschuss des Rates berät in seiner Sitzung am Mittwoch, 13. Januar 2016, über das Projekt. Die endgültige Entscheidung soll der Rat in seiner Sitzung am 2. Februar 2016 fällen.
Quelle: www.stadt-koeln.de