| Unterbringung auf Landesebene Neue Erstaufnahmeeinrichtung des Landes in Köln-Marsdorf

Pressemitteilung der Stadt Köln vom 13. Januar 2016:

Neue Erstaufnahmeeinrichtung des Landes in Köln-Marsdorf
Land plant Einrichtung für 1500 Menschen

Zusätzlich zu den vorhandenen Landeserstaufnahmeeinrichtungen plant das Land Nordrhein-Westfalen kurzfristig den Aufbau einer neuen Landeserstaufnahmeeinrichtung in Köln-Marsdorf. Dazu will das Land von der Stadt Köln das sogenannte „Hufeisengrundstück“ in Köln-Marsdorf übernehmen. Die Einrichtung mit maximal 1500 Plätzen wird vom Land Nordrhein-Westfalen selbständig betrieben und finanziert und soll für maximal fünf Jahre belegt werden.

In dieser Einrichtung sollen innerhalb von drei Tagen Aufenthaltsdauer die Registrierung und medizinische Erstuntersuchung der Ankommenden durchgeführt und Asylanträge entgegengenommen werden. Anschließend werden die Asylsuchenden in die
vorgesehenen Aufnahmeeinrichtungen des Regierungsbezirks Köln verteilt. Die Stadt Köln stellt für den geplanten Zeitraum das brachliegende Gelände gegen Kostenerstattung zur Verfügung. Das Land stellt das Personal für die Einrichtung. Dazu gehören Betreuung, Sicherheit und ärztliches Personal. Die notwendigen Sozialleistungen (Sach- und Geldleistungen nach FlüAG) werden in der Einrichtung vom Land erbracht. Ehrenamtliches Engagement zum Beispiel mit einer Kleiderkammer, soll auch an dieser Stelle möglich sein.

Die Plätze in dieser Erstaufnahmeeinrichtung werden mit der Quote 1 zu 1,3 auf die Zuweisungen für Köln und somit auf die Unterbringungen der Stadt Köln angerechnet. Zurzeit sind von der Stadt Köln mehr als 10.300 Flüchtlinge in Kölner Einrichtungen untergebracht.

Die Planung des Landes sieht vor, insgesamt 10.000 Erstaufnahmeplätze zu schaffen, wovon rund 2.500 auf den Regierungsbezirk Köln entfallen. Hiervon sollen 1500 in Köln eingerichtet werden. Derzeit besteht nur eine provisorische Einrichtung in Niederaußem (Bergheim), die für ein Jahr in Zelten errichtet wurde und spätestens zum Jahresende 2016 ihren Betrieb wieder einstellen wird.

Der Sozialausschuss des Rates berät in seiner Sitzung am Mittwoch, 13. Januar 2016, über das Projekt. Die endgültige Entscheidung soll der Rat in seiner Sitzung am 2. Februar 2016 fällen.

Quelle: www.stadt-koeln.de

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Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! Argumentationshilfen gegen Vorurteile

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: November 2023) bereit. Diese finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand September 2024, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

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Forum Landesunterbringung

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