| Aktuell, Unterbringung auf Landesebene, Zahlen und Fakten Haushaltsentwurf des MKJFGFI 2025
- Die Regionale Beratung wird aus Abteilung 5 in die Abteilung 6 verlagert. Der Abt. 6 stehen Haushaltsmittel von insgesamt 15,1 Mio Euro zur Verfügung.
- In Abteilung 5 verbleiben Ausreise- und Perspektivberatung (APB), Beschwerdemanagement, Psychosoziale Erstberatung und Psychosoziale Zentren. Sie werden im bisherigen Umfang weiter gefördert (Haushaltsmittel: 12,9 Mio Euro).
"Das MKJFGFI hat am Freitag gegenüber den beteiligten Verbänden kommuniziert, dass die landesgeförderte Asylverfahrensberatung (AVB) in den Landeseinrichtungen vollständig gestrichen werden soll. Dies wird damit begründet, dass es auch eine bundesgeförderte AVB gebe – die allerdings keineswegs eine flächendeckende Versorgung ermöglicht, zumal die Bundesregierung dieses Programm entgegen der ursprünglichen Verabredungen nicht weiter ausbauen will. Es muss also erheblicher Druck für den Erhalt der landesgeförderten AVB gemacht werden, da sonst viele Landeseinrichtungen ohne Beratungsangebot bleiben würden. Dies gilt umso mehr, als die Landesregierung einen starken Ausbau der Landeseinrichtungen plant."
- Claudius Voigt, GGUA Münster-
Inzwischen hat das MKJFGFI mit einer Mail vom 04.09.2024 zu der Neustrukturierung der sozialen Beratung von Schutzsuchenden in NRW Stellung bezogen. Neben den o. g. Punkten wird dabei angeführt, dass das Beschwerdemanagement und die Psychosozialen Erstberatungsstellen in den Landesunterbringungseinrichtungen künftig zu "Sozialberatungsstellen" zusammengeführt werden sollen.
Den Haushaltsentwurf finden Sie hier.