| Rechtliche Vorgaben zur Landesaufnahme Aktionsplan Westbalkan – Vorläufer der §30a-Einrichtungen in NRW
Im September 2015 führte die Landesregierung Nordrhein-Westfalens in Kooperation mit dem BAMF den sog. „Aktionsplan Westbalkan“ ein. Seither werden Menschen aus Albanien, Kosovo, Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina gesammelt in bestimmten Landeseinrichtungen untergebracht, mit dem Ziel, die Verfahren möglichst schnell durchzuführen und die Betroffenen nach der negativen Entscheidung im Asylverfahren effektiver abschieben zu können bzw. sie zur „freiwilligen Ausreise“ zu motivieren. Die hierfür vorgesehenen Plätze wurden im Januar 2016 von 1200 auf 1700 Plätze aufgestockt.
Quelle: Landesregierung NRW